Der Besuch des Bischofs galt ausnahmsweise ausschließlich der Gemeinde Tübingen.
Das Thema des Gottesdienstes rankte sich um die Textstelle Römer 10, 13: "Denn wer den Namen des Herrn anruft, wird selig werden".
Den Gottesdienstteilnehmern wurde deutlich gemacht, dass zur Anrufung Gottes unbedingt der Glaube an den Ewigen Voraussetzung ist.
Ist dieser Glaube jedoch vorhanden, wird diese Anrufung nicht beiläufig, sondern mit hoher Konzentration auf ihn und mit Prüfung des eigenen Verhältnisses zu ihm vorgenommen. Paulus führt diesen Gedanken fort, indem er darauf hinweist, dass der Glaube aus der Predigt, also der Verkündigung des Evangeliums, stammt und dass es dazu auch Prediger geben muss. Trifft das alles zu, bewirkt die Anrufung Gottes Seligkeit.
Diesen Begriff verglich Bischof Heiniger mit den Worten "Errettung" und "Erlösung". Das kann momentan gemeint sein, weil man in seinen Sorgen und Nöten Hilfe durch Gebetserhörung erfährt. "Errettung" und "Erlösung" beziehen sich im Glauben aber immer auch auf die Überwindung des Bösen. Dafür sorgt Buße, guter Vorsatz und Wille des Gläubigen, vor allem aber das Opfer Jesu, aus dem Sündenvergebung und Erlösung kommen.
Unumkehrbar wird diese Errettung dann werden, wenn Jesus seine Verheißung erfüllt, wiederzukommen und seine getreuen Nachfolger zu sich zu holen. So hat die Feststellung des Apostels Paulus ihre Berechtigung zu allen Zeiten und für jede Lebenslage.
Der stellvertretende Bezirksvorsteher Klaus Löwen wurde ebenfalls zu einem Wortbeitrag gerufen.
Gewissermaßen von der Theorie zur Praxis ging die Gemeinde bei der Feier des Heiligen Abendmahls über.
Ein Schlussgebet des Bischofs, der Schlusssegen und ein gemeinsam gesungener Liedervers beendeten den Gottesdienst.